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   KG, 26.01.2021 - 9 W 96/19   

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https://dejure.org/2021,2105
KG, 26.01.2021 - 9 W 96/19 (https://dejure.org/2021,2105)
KG, Entscheidung vom 26.01.2021 - 9 W 96/19 (https://dejure.org/2021,2105)
KG, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 9 W 96/19 (https://dejure.org/2021,2105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 2 Anl 1 Vorbem 2.1.3 Abs 1 S 2 GNotKG, § 3 Abs 2 Anl 1 Nr 21100 GNotKG, § 3 Abs 2 Anl 1 Nr 24200 GNotKG, § 51 Abs 3 GNotKG, § 112 S 2 GNotKG
    Kostenberechnung eines Notars für eine Beurkundung und weitere notarielle Tätigkeiten

  • Deutsches Notarinstitut

    GNotKG §§ 51; 112; 113 Abs. 1; GNotKG KV Nr. 21100, Nr. 21102, Nr. 24200
    Gebühr für Auflassungserklärung nach Ausübung eines Vorkaufsrechts durch den Vorkaufsberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 647
  • FGPrax 2021, 281
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.09.2020 - IV ZB 9/20

    Keine ermäßigte Gebühr bei Teilaufhebung eines Vertrags

    Auszug aus KG, 26.01.2021 - 9 W 96/19
    Mit seiner gesamten Struktur wolle das GNotKG einen Zusammenhang zwischen Aufwand des Notars und Höhe der Gebühren herstellen (BGH, Beschluss vom 09. September 2020 - IV ZB 9/20 -, Rn. 23, juris).

    Ob der höhere Aufwand für Prüfung, Belehrung und Haftung vorliegend tatsächlich dem Aufwand einer vorherigen oder zeitgleich erfolgten Beurkundung eines Kaufvertrages entspricht oder tatsächlich ggf. geringer ausgefallen ist, ist für den auf zulässigen Generalisierungen beruhenden Gebührentatbestand unerheblich (BGH, Beschluss vom 09. September 2020 - IV ZB 9/20 -, Rn. 23, juris).

  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    Auszug aus KG, 26.01.2021 - 9 W 96/19
    Es ist zwar richtig, dass die nach billigem Ermessen vorgenommene Wertfestsetzung eines Notars allein im Hinblick auf die pflichtgemäße Ermessensausübung gerichtlich überprüfbar ist (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - V ZB 89/08 -, Rn. 10 f, juris) und daher eine Ermessensausübung nur darauf überprüft werden kann, ob der Notar den maßgebenden Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung erforscht hat, ob die Ermessensausübung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob Rechtsvorschriften, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen worden sind (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. April 1993 - 3Z BR 4/93 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 20 W 358/16

    Unbilligkeit der Wertfestsetzung nach § 51 Ab. 1 S. 2 GNotKG

    Auszug aus KG, 26.01.2021 - 9 W 96/19
    Ohne die Voraussetzungen zu problematisieren, hat das OLG Frankfurt (Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 20 W 358/16 -, Rn. 30, juris) die Vorschrift bei der Bewertung eines Wiederkaufs- bzw. Vorkaufsrechts angewendet, welches nur dann ausgeübt werden konnte, wenn das erworbene Grundstück vom Käufer nicht innerhalb einer bestimmten Frist in entsprechender Weise bebaut oder gestaltet wird (die Regelung sollte eine Investitionsverpflichtung des Käufers gegenüber der verkaufenden Gemeinde absichern).
  • OLG Bamberg, 20.12.2017 - 8 W 115/17

    Geschäftswert der Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zur Sicherung eines

    Auszug aus KG, 26.01.2021 - 9 W 96/19
    Im Zusammenhang mit der Bewertung einer Rückauflassungsvormerkung hielt das OLG Bamberg (Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 8 W 115/17 -, Rn. 25, juris) die Anwendung von § 51 Absatz 3 GNotKG dann für gerechtfertigt, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der vereinbarten Bedingung ganz ungewöhnlich gering und die Auflassung deshalb nahezu gegenstandslos wäre.
  • OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17

    Wertfestsetzung für ein Vorkaufsrecht am Erbbaurecht

    Auszug aus KG, 26.01.2021 - 9 W 96/19
    In einer Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 31. Oktober 2018 - 34 Wx 448/17 Kost -, Rn. 55, juris) konnte die Anwendbarkeit von § 51 Absatz 3 GNotKG dahinstehen.
  • BayObLG, 22.04.1993 - 3Z BR 4/93

    Schätzung des Grundstückswerts nach § 19 Abs. 2 KostO

    Auszug aus KG, 26.01.2021 - 9 W 96/19
    Es ist zwar richtig, dass die nach billigem Ermessen vorgenommene Wertfestsetzung eines Notars allein im Hinblick auf die pflichtgemäße Ermessensausübung gerichtlich überprüfbar ist (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - V ZB 89/08 -, Rn. 10 f, juris) und daher eine Ermessensausübung nur darauf überprüft werden kann, ob der Notar den maßgebenden Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung erforscht hat, ob die Ermessensausübung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob Rechtsvorschriften, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen worden sind (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. April 1993 - 3Z BR 4/93 -, Rn. 16, juris).
  • LG Köln, 07.07.2022 - 5 OH 5/22
    Da aber der Wille des Gesetzgebers eindeutig in den Materialien formuliert ist und das vom Gesetzgeber intendierte Verständnis der Vorschrift noch mit deren Wortlaut vereinbar ist, muss dem Willen des Gesetzgebers Folge geleistet werden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 9 W 96/19 -, Rn. 66, juris).
  • OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 225/22

    Gegenstandswert für die Betreuungsgebühr nach notarieller Beurkundung einer

    Das Kammergericht (Beschluss vom 26.01.2021 - 9 W 96/19 - juris Rn. 63 ff.) hat zu dieser Frage ausgeführt:.
  • LG Düsseldorf, 28.06.2023 - 19 OH 12/21

    Notargebühren - vorzeitige Beendigung der Beurkundung und erneute Beurkundung

    Es entspricht dabei der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, dass für die Auslegung der zeitlichen Komponente des Tatbestandsmerkmals "demnächst" nicht auf den Richtwert von sechs Monaten zurückgegriffen werden kann, der in Vorbem. 2.1.3 Abs. 1 S. 2 KV GNotKG verwendet wird (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. August 2015 - 9 W 33/13 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 7. Juni 2022 - I-2 Wx 103/22 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 9 W 96/19 - juris).
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